Kirchenpflege

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Das strategische Organ

Unsere Kirchenpflege

Die Kirchenpflege ist das strategische Organ der Kirchgemeinde

In dieser Funktion entscheidet, berät und vollzieht sie die ihr übertragenen Geschäfte. Die Aufgaben der Kirchenpflege sind vielfältig:

  • Sie vertritt die Kirchgemeinde nach aussen.
  • Sie legt die organisatorischen Rahmenbedingungen fest.
  • Sie beschliesst unter anderem über Legislaturziele, Arbeitsschwerpunkte und Anstellungen.
  • Sie führt die Aufsicht über das kirchliche Leben, die Amtsführung der Pfarrpersonen sowie die Tätigkeiten von Angestellten und Ehrenamtlichen.
  • Sie erstattet Bericht über ihre Aktivitäten und das kirchliche Gemeindeleben.

Mitglieder der Kirchenpflege

Kirchenpflegesitzungen

Hier finden Sie Berichte über Sachgeschäfte, die anlässlich der Kirchenpflegesitzungen diskutiert und beschlossen wurden.

Nächste Kirchenpflegesitzungen

Die nächsten Sitzungen der Kirchenpflege finden an folgenden Daten statt:

11.02.2026

11.03.2026

15.04.2026

Informationen aus den Kirchenpflegesitzungen 2026

Kirchenpflegesitzung vom 21. januar 2026

Die Kirchenpflege

  • verabschiedet die Nachführung des Stellenplans per 31.12.2025
  • genehmigt die Erhöhung des Stellenplans im Bereich Kirchenmusik um 20 Stellenprozent auf 120 Prozent
  • verabschiedet die Kreditabrechnung zum Büüli-Fäscht 2025 mit Minderkosten von CHF 4’300.11.
  • verabschiedet die Kreditabrechnung zur Ausstellung Totentanz 2025 mit Minderkosten von CHF 1’169.50.
  • verabschiedet die Kreditabrechnung zur Parametrisierung von Abacus mit Mehrkosten von CHF 352.98.
  • verabschiedet die Kreditabrechnung zur Umsetzung der neuen Webseite mit Mehrkosten von CHF 5’114.40.
  • sie nimmt Kenntnis, dass die technische Sicherheitsprüfung der Tiefgarage erfolgt ist. Die Tiefgarage kann voraussichtlich ab März 2026 genutzt werden.

Informationen aus den Kirchenpflegesitzungen 2025

Kirchenpflegesitzung vom 3. Dezember 2025

Die Kirchenpflege

  • genehmigt das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 18.11.2025.
  • delegiert die Bildung einer Baukommission sowie zweier Planungsarbeitsgruppen für die von der Kirchgemeindeversammlung verabschiedeten Kredite an die Liegenschaftenkommission.
  • wählt Benjamin Farine, Verwaltung, zum neuen Umweltverantwortlichen der Kirchgemeinde Grüner Güggel.

Kirchenpflegesitzung vom 5. November 2025

Die Kirchenpflege

  • wählt die bisher zu 90% gewählte Pfarrerin Antje Martin ab dem 1.01.2026 zu 100% für den Rest der Amtsdauer 2024 bis 2028.
  • verabschiedet das Budget, Korrektur vom 14.10.2025, zu Handen der Kirchgemeindeversammlung.
  • beschliesst den Gottesdienst- und Kollektenplan 2026.
  • stimmt einem Antrag des Gemeindekonvents für eine Spende an die Gemeinde Blatten im Wallis über den Betrag von CHF 6’200 zu.
  • genehmigt ein Sponsoring einer öffentlichen Sitzbank der Stadt Bülach auf dem Hans-Haller-Platz.

Kirchenpflegesitzung vom 24. September 2025

Die Kirchenpflege

  • verabschiedet die Anträge für die beiden Planungskredite Grampenweg 5 und Grampenweg 6 an die Kirchgemeindeversammlung
  • verabschiedet den Antrag für den Baukredit Sigristenhaus an die Kirchgemeindeversammlung

Kirchenpflegesitzung vom 27. August 2025

Die Kirchenpflege

  • verabschiedet das Budget 2026 an die Kirchgemeindeversammlung vom 18.11.2025
  • legt die Emeritierungsgottesdienste für Pfarrerin Yvonne Waldboth, 19.10.2025, und für Pfarrer Jürg Spielmann, 7.12.2025, fest

Kirchenpflegesitzung vom 25. Juni 2025

Die Kirchenpflege

  • nimmt das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 20.05.2025 ab.
  • nimmt Kenntnis der Aktualisierung des Verzeichnisses der Datenbestände der Kirchgemeinde
  • nimmt Kenntnis des jährlichen Management-Reviews des Grünen Güggels

Kirchenpflegesitzung vom 25. Juni 2025

Die Kirchenpflege

  • nimmt das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 20.05.2025 ab.
  • nimmt Kenntnis der Aktualisierung des Verzeichnisses der Datenbestände der Kirchgemeinde
  • nimmt Kenntnis des jährlichen Management-Reviews des Grünen Güggels

Kirchenpflegesitzung vom 21. Mai 2025

Die Kirchenpflege

  • verabschiedet die Dokumente zu IT-Sicherheit und Datenschutz. Sie weist den Betrieb zur Umsetzung an.

Kirchenpflegesitzung vom 23. April 2025

Die Kirchenpflege

  • genehmigt einen Zusatzkredit für den Relaunch der neuen Webseite der Kirchgemeinde. Der Relaunch findet am 6.10.2025 statt.
  • berät sich im Rahmen «Arbeitgeberinnenattraktivität» zum Thema Inklusion am Arbeitsplatz.
  • nimmt Kenntnis davon, dass erste Massnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit und des Datenschutzes in enger Zusammenarbeit mit dem kantonalen Datenschutz erarbeitet worden sind. In der Mai-Sitzung wird der Betrieb mit deren Umsetzung angewiesen werden.
  • Auf der Basis der Jahresrechnung 2024 wurde die rollende Aufgaben- und Finanzplanung für die Jahre 2025-2029 angepasst.

Kirchenpflegesitzung vom 26. März 2025

Die Kirchenpflege

  • verabschiedet die Nachführung des Stellenplans per 31.12.2024
  • verabschiedet die Pfarrdienstordnung per 1.01.2025
  • genehmigt die durchgeführte Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen für die Amtsdauer 2022 bis 2026
  • bestimmt die Mitglieder der Steuergruppe zur Prüfug der Zusammenarbeit mit der Kirchgemeinde Wil-Hüntwangen-Wasterkingen

Kirchenpflegesitzung vom 26. Februar 2025

Die Kirchenpflege

  • nimmt Kenntnis der Kasualienstatistik 2024
  • verabschiedet die Bauabrechnung der Revision der Kirchenorgel zu Handen der Kirchgemeindeversammlung vom 20. Mai 2025
  • Am 17.03.2025 findet die Kickoff-Veranstaltung der eingesetzten Steuergruppen zur Prüfung einer Zusammenarbeit mit der Kirchgemeinde Wil-Hüntwangen-Wasterkingen statt.

Kirchenpflegesitzung vom 29. Januar 2025

Die Kirchenpflege

  • verabschiedet die Nachführung des Stellenplans per 31.12.2024
  • verabschiedet die Pfarrdienstordnung per 1.01.2025
  • genehmigt die durchgeführte Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen für die Amtsdauer 2022 bis 2026
  • bestimmt die Mitglieder der Steuergruppe zur Prüfug der Zusammenarbeit mit der Kirchgemeinde Wil-Hüntwangen-Wasterkingen

Offenlegung Interessensbindung

Die Behördenmitglieder sind gemäss Gemeindegesetz § 42 zur Offenlegung ihrer Interessensbindungen verpflichtet: Nachweis von Tätigkeiten und Mitgliedschaften, sofern und soweit Interessensüberschneidungen mit Behördentätigkeit nicht ausgeschlossen sind. Die Offenlegung basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration und liegt daher in der Verantwortung des einzelnen Behördenmitglieds.

Dokument: Interessensbindung der Behördenmitglieder 2022-2026